Der 61-Jährige muss sich am Landgericht Landshut wegen der Misshandlung von Schutzbefohlenen, schweren sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung verantworten. Laut Anklage handelte er „aus einer gefühllosen Gesinnung heraus“.
Der 61-Jährige muss sich am Landgericht Landshut wegen der Misshandlung von Schutzbefohlenen, schweren sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung verantworten. Laut Anklage handelte er „aus einer gefühllosen Gesinnung heraus“.